Haftungsausschluss: Die auf diesen Seiten enthaltenen Angaben stellen lediglich eine Kurzinformation über die wesentlichen Voraussetzungen für die beschriebenen Förderungen dar. Eine vollständige Information zur Beurteilung der Frage, ob in Ihrem konkreten Fall die Möglichkeit einer Förderung besteht, sowie über die Ausgestaltung einer eventuellen Förderung erhalten Sie bei Ihrem/Ihrer Berater/-in in der jeweiligen bildungsfördernden Institution.
ÜBERSICHT BILDUNGSFÖRDERUNG
Falls ein Nachweis über eine ISO Zertifizierung des Lerndienstleisters zur Antragstellung einer Förderung notwendig sein sollte: Das Center of Mental Excellence ist für die Entwicklung und Durchführung von Lerndienstleistungen sowie in Beratung in den Bereichen High Performance Coaching, Führungskräftetraining und Sportpsychologie
zertifiziert nach DIN ISO 29990 : 2010 (TÜV Süd).
Deutschland
Förderübersicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Aus-und-Weiterbildung/Weiterbildungsrepublik/Foerderung-der-beruflichen-Weiterbildung/foerderung-der-beruflichen-weiterbildung.html
Förderübersicht der Bundesagentur für Arbeit: Einzelzulassung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Es handelt sich um eine individuell auf den Kunden oder die Kundin zugeschnittene Maßnahme der beruflichen Weiterbildung.
- Die Maßnahme ist von besonderem arbeitsmarktpolitischen Interesse.
- Nach der Maßnahme kann die Kundin oder der Kunde wirkungsvoller integriert werden.
Die zuständige Agentur für Arbeit prüft die Voraussetzungen für eine Zulassung im Einzelfall mit einem Erhebungsbogen. Diesen muss der Bildungsträger zusammen mit den weiteren erforderlichen Unterlagen bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der geplanten Teilnahme an die Agentur senden.
Für die Zulassung im Einzelfall gilt außerdem:
- Sie ist einer Zulassung durch eine fachkundige Stelle nicht gleichgestellt. Sie darf nicht genutzt werden, um eine Zulassung durch die FKS zu umgehen.
- Sie ist nicht möglich, wenn vergleichbare von FKS zugelassene Maßnahmen im Tagespendelbereich angeboten werden.
- Sie gilt nicht für Gruppenmaßnahmen. Das sind Maßnahmen mit mehreren Teilnehmerinnen oder Teilnehmern, die inhaltlich gleich sind oder bei denen eine Wiederholung der Maßnahmeinhalte geplant ist. Sofern eine solche Gruppenmaßnahme über den Bildungsgutschein zugänglich ist, benötigt der Bildungsträger eine Träger- und Maßnahmezulassung durch eine FKS.
Hier der Link dazu: https://www.arbeitsagentur.de/bildungstraeger/akkreditierung-zulassung
Bildungsprämie (ESF): Nur mehr für 2022 möglich! Werden vom Bundesverwaltungsamt in Kooperation mit dem ESF und der EU in Form von Prämiengutscheinen ausbezahlt. Das Ansuchen muss vor Kursbeginn gestellt sein. Infos dazu https://www.bildungspraemie.info/
Leitfaden der Stiftung Warentest: Ein Leitfaden der Stiftung Warentest zeigt, wo es wertvolle Zuschüsse gibt:
https://www.test.de/Leitfaden-Weiterbildung-finanzieren-Weiterbildung-zahlt-sich-aus-4886405-0/
Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.
Ansprechpartner ist die „Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)“
https://www.sbb-stipendien.de/sbb.html
Bundesländer Förderprogramme: Einige Bundesländer fördern ihre Bürger derzeit mit eigenen Weiterbildungsprogrammen. Dabei hat jedes Programm ein eigenes Konzept. Antragsverfahren und Ansprechpartner sind immer unterschiedlich.
Z.B. Bildungsscheck des Landes NRW https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsscheck.
Beispiel Sachsen-Anhalt Weiterbildung Direkt: Zuschuss für die individuelle berufsbezogene Weiterbildung und zum Erwerb von Zusatzqualifikationen für Auszubildende. Info unter Investitionsbank Sachsen-Anhalt
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/weiterbilden/weiterbildung-direkt
StudentInnen-Förderungen: Einige Stiftungen bieten die Möglichkeit für StudentInnen sich um ein Stipendium zu bewerben, z.B. die Rosa-Luxemburg Stifung und andere. Über www.stipendienlotse.de oder www.mystipendium.de
können sich Stipendien-Suchende umfassend und zielgerichtet über aktuelle Stipendienprogramme informieren. Außerdem ist die Möglichkeit von Studiendarlehen und Studienkrediten gegeben. Informationen dazu z.B. bei Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Tel: +49 1801242421.
Bildungsurlaub / Bildungsfreistellung: ist ein durch Gesetz geregelter Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern, damit diese ein Seminar oder Fortbildung während ihrer Arbeitszeit besuchen können. Relevant ist der jeweilige Arbeitsort des Kursteilnehmers. Bildungsurlaubsgesetze gibt es in allen Bundesländern ausser Bayern und Sachsen. Das Center of Mental Excellence ist eine anerkannte Einrrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung im Bundesland NRW, d.h. TeilnehmerInnen der Modulserie, die in NRW ein Arbeitsverhältnis ausüben, können eine Bildungsfreistellung bei ihrem Arbeitgeber ansuchen. Eine vorherige, frühzeitige Absprache mit unserem Lehrgangssekretariat ist dazu unbedingt notwendig.
Gerne reichen wir einen Antrag auf Anerkennung zur Bildungsfreistellung auf in den anderen Bundesländern ein.
Nähere Infos finden Sie hier http://www.bildungsurlaub.de/
Die Akkreditierung unserer Lehrgänge ist in Arbeit: Bildungsgutschein (Bundesagentur für Arbeit): Einen Bildungsgutschein erhalten können Arbeitnehmende oder Arbeitslose, bei denen die Weiterbildung notwendig ist, damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann, eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann. Details dazu: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung
Österreich
Datenbank des Bundesministeriums Bildung, Wissenschaft und Forschung zu Weiterbildungsförderungen: http://www.kursfoerderung.at/
Arbeitsmarktservice (AMS) Förderungen: https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foerdern-wir-ihre-aus--und-weiterbildung-
Bildungsförderung Österreich- Service der Wirtschaftskammern Österreich: https://bildungsfoerderung.bic.at/
Europäischer Sozialfond in Österreich: https://www.esf.at/esf-in-oesterreich/
Unternehmensservice Portal: Aus-. + Weiterbildungen, Förderungen: https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/mitarbeiter/weiterbildung/ausbildung_weiterbildung/Seite.680000.html
Arbeiterkammer Portal – Bildungsförderung: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/index.html
Schwerpunkt Erwachsenenbildung: https://erwachsenenbildung.at/
Land Tirol: https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoerderung/
update Land Tirol: 30% Kurskosten förderbar - Antrag über https://tiroler-bildungskatalog.at/
Förderung postgradualer/postuniversitärer Ausbildungen durch die jeweiligen Länder, nachzufragen bei der jeweiligen Abteilung des Amtes der Landesregierung.